Nutzungs-bedingungen

des Woidhubs der Möglichkeitsraum GmbH – AGB

§1 Geltung der AGB

Der Vermieter / Anbieter ist: die Möglichkeitsraum GmbH, Unterer Sand 9, 94209 Regen vertreten durch die Geschäftsführer Regina Stoiber und Peter Stoiber (im folgenden Möglichkeitsraum).

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unter §2 Leistungen genannten Services des Möglichkeitsraums.

2. Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners, nachfolgend Nutzer genannt, finden keine Anwendung. Der Möglichkeitsraum widerspricht einer Anwendung von AGB des Nutzers ausdrücklich.

3. Das Angebot richtete sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§2 Leistungsbeschreibung des Möglichkeitsraums

Coworking ist eine Dienstleistung, welche das Ziel verfolgt, die Arbeitsleistung und das Berufsleben des Nutzers zu verbessern. Zu diesem Zweck wird dem Nutzer eine Arbeitsumgebung zur Verfügung gestellt.

Insbesondere soll dem Nutzer ermöglicht werden, sein berufliches Netzwerk zu erweitern, sein Unternehmen zu präsentieren und Wissen auszutauschen.

Bereitstellung von Coworking Schreibtischen

1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen in einem Großraumbüro. Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Montior(e) und teilweise mit Dockingstation . Inbegriffene Leistungen sind außerdem Strom, Internetanbindung und Reinigung des Raums.

2. Des Weiteren können Gemeinschaftsräume (Toiletten, Kaffeeküche im 1. OG, Lounge im 1. OG) kostenlos mitgenutzt werden. Der Besprechungsraum mit Monitor (42 Zoll) ausgestattete Besprechungsraum kann kostenpflichtig gemietet werden.

3. Für die Bereitstellung von Coworking Schreibtischen gilt neben diesem Allgemeinen Teil der AGB der Teil III „Besondere Bestimmungen für die Bereitstellung von Coworking Schreibtischen“ sowie die Hausordnung.

Vermietung von Briefkästen

1. Der Möglichkeitsraum überlässt dem Mieter im Objekt Unterer Sand 9, 94209 Regen (Woidhub) die Nutzung des Briefkastens. Darüber hinaus wird eine Nachsende-Dienstleistung angeboten.

2. Für die Vermietung von Briefkästen gilt neben diesem Allgemeinen Teil der AGB der Teil „Besondere Bestimmungen für die Vermietung von Briefkästen“.

Vermietung des Besprechungsraums

1. Der Möglichkeitsraum überlässt dem Mieter im Objekt Unterer Sand 9, 94209 Regen (Woidhub) zeitweise einen Besprechungsraum im Erdgeschoss. Dauer und Gegenstand der Miete wird mit der Buchung festgelegt.

2. Für die Vermietung des Besprechungsraums gilt neben diesem Allgemeinen Teil der AGB der Teil „Besondere Bestimmungen für die Vermietung von Besprechungsräumen“ sowie die Hausordnung.

§3 Verpflichtung des Möglichkeitsraums im Rahmen des Geldwäschegesetzes

Nach dem GwG ist der Vermieter verpflichtet, bei seinen Kunden und deren wirtschaftlich Berechtigten (soweit vorhanden) zu bestimmen, ob es sich um eine politisch exponierte Person handelt.

Definition „Politisch exponierte Person (PEP)“: Politisch exponiert ist eine Person, wenn sie entweder selbst ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat, oder ein unmittelbares Familienmitglied von ihr bzw. eine ihr bekanntermaßen nahestehende Personen diese Voraussetzung erfüllt.

Zu den politisch exponierten Personen gehören insbesondere:

  • Staats- und Regierungschefs, (stellvertretende) Minister bzw. Staatssekretäre,
  • Mitglieder der Europäischen Kommission,
  • Parlamentsabgeordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane,
  • Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien,
  • Mitglieder oberster Gerichte oder Justizbehörden,
  • Mitglieder der Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsgremien staatlicher Unternehmen und
  • Direktoren, stellvertretende Direktoren, Mitglieder des Leitungsorgans oder sonstige Leiter mit vergleichbarer Funktion in einer zwischenstaatlichen internationalen oder europäischen Organisation.

Öffentliche Ämter unterhalb der internationalen, europäischen und nationalen Ebene (z.B. Bundesländer) kommen nur dann in Betracht, wenn deren politische Bedeutung mit ähnlichen Positionen auf nationaler Ebene vergleichbar ist (z.B. Ministerpräsident als Mitglied des Bundesrates, nationale Vorsitzende/Parteivorstände von Parteien, die im Bundestag vertreten sind). Kommunale Funktionen/Ämter sind grundsätzlich nicht erfasst.

Unmittelbare Familienmitglieder als PEP sind insbesondere:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,
  • Die Kinder und deren Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,
  • Jedes Elternteil Bekanntermaßen nahestehende Person ist eine Person, die
  • Gemeinsam mit einer politisch exponierten Person wirtschaftlich Berechtigter bestimmter Vereinigungen oder Rechtsgestaltungen ist,
  • Alleiniger wirtschaftlich Berechtigter einer solchen Vereinigung oder Rechtsgestaltung ist, deren Errichtung faktisch zugunsten einer politisch exponierten Person erfolgte oder
  • Zu einer politisch exponierten Person sonstige enge Geschäftsbeziehungen unterhält.

Zu den vorgenannten Vereinigungen oder Rechtsgestaltungen gehören:

  • Juristische Personen des Privatrechts (z.B. offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften),
  • Eingetragene Personengesellschaften (z.B. offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften),
  • Trusts, nicht rechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist
  • Sowie Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen.

In Kenntnis der Definition einer politisch exponierten Person erklärt der Vertragspartner Folgendes:

  • Weder ich noch etwaige wirtschaftlich Berechtigte der Gesellschaft sind politisch exponierte Personen, unmittelbare Familienmitglieder einer politisch exponierten Person oder ihr nahestehende Personen.
  • Sollte ich oder etwaige wirtschaftlich Berechtigte der Gesellschaft politisch exponierte Personen, unmittelbare Familienmitglieder einer politisch exponierten Person oder ihr nahestehende Person sein, werde ich dies unverzüglich dem Möglichkeitsraum schriftlich mitteilen.

§4 Vertragsabschluss

1. Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Möglichkeitsraums sowie dessen Hausordnung.

2. Verträge zur Nutzung von Coworking-Services können online geschlossen werden.

3. Der Vertragsschluss mit einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden.

4. Der Vertrag wird auf die in der Nutzungsvereinbarung vereinbarte Zeit oder, soweit in der Nutzungsvereinbarung darüber nichts vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit geschlossen.

5. Der Nutzer sichert zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

6. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht dem Möglichkeitsraum frei, den Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

7. Der Vertragsbeginn ist vorbehaltlich anderweitiger Regelungen nicht an den Beginn eines Monats gebunden.

§5 Pflichten des Nutzers

1. Der Nutzer verpflichtet sich, das bewegliche Vermögen (insbesondere die Kaffeemaschine, Drucker) in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu
hinterlassen. Hierzu zählt auch, benutztes Geschirr sowie angebrochene Milch in die Teeküche zu bringen. Das benutzte Geschirr muss von jedem in die Kaffeeküche zurück gebracht, gespült und verräumt werden.

2. Besprechungsraum: Im Erdgeschoss steht ein Besprechungsraum zur Nutzung nach Buchung über das Onlineportal zur Verfügung. Das Mobiliar ist im Hinblick auf den nachfolgenden Nutzer sauber und ordentlich zu hinterlassen.

3. Küche: Im ersten Obergeschoss ist eine Teeküche vorhanden. Sie ist neben Küchenschränken mit Zweiplattenherd, Mikrowelle und Kühlschrank sowie Kaffeemaschine und SodaStream ausgestattet. Geschirr und Besteck ist ebenfalls vorhanden. Die Nutzer der Küche sind verpflichtet, die Einrichtung und das Inventar pfleglich zu behandeln und das benutzte Geschirr abzuwaschen und zu verräumen.

4. Es ist nicht gestattet, in den Räumen des Möglichkeitsraums zu nächtigen.

5. Jegliche Veränderungen an den Arbeitsplätzen, Um- und Einbauten, Installationen, etc. durch den Nutzer sind nicht zulässig. Entstehende Kosten für die Rückbauten bei Nichtbeachtung, trägt der Nutzer.

6. Der Nutzer hat alle Handlungen zu unterlassen, die den Räumen oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf des Möglichkeitsraum schaden könnten. Der Nutzer hat auf ein ansprechendes Erscheinungsbild seines Arbeitsplatzes zu achten.

7. Der Nutzer darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in den Räumlichkeiten anschließen, ohne dies vorher schriftlich beim Nutzungsgeber anzukündigen und die Erlaubnis zu erhalten.

8. Der Nutzer hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen.

9. Sämtliche vom Nutzer in den Geschäftsräumen benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel- /Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.

10. Der Nutzer ist für die von ihm mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Im eigenen Interesse hat der Nutzer mitgebrachte Gegengestände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen.

11. Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur z.B. durch Hacking.

12. Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur des Nutzungsgebers für keine illegalen und sittenwidrigen Tätigkeiten nutzen wird.

§6 Widerrufsbelehrung

1. Ihnen steht das Recht zu innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von näheren Gründen den mit dem Möglichkeitsraum geschlossenen Vertrag zu widerrufen.

2. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie persönlich, oder eine von ihnen beauftragte Person – ausgenommen dem Beförderer der Waren – die Waren digital erworben haben bzw. hat.

3. Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie uns bitte über diese Entscheidung, indem Sie uns an Möglichkeitsraum GmbH, Unterer Sand 9, 94209 Regen oder info@woidhub.de eine entsprechende von Ihnen unterzeichnete Erklärung per Post oder E-Mail zukommen lassen. Das unten bereitgestellte Formular für Widerrufe kann dabei verwendet werden, dessen Benutzung ist jedoch nicht zwingend notwendig. Für die Einhaltung der Widerrufsfrist ist das Datum des Versands Ihrer Widerrufserklärung maßgebend.

4. Konsequenzen des Widerrufs Im Falle des Widerrufs erstatten wir Ihnen innerhalb von maximal 14 Tagen nach Erhalt des Widerrufs alle von Ihnen geleisteten Zahlungen. Bei der Erstattung wird derselbe Zahlungsweg gewahrt, denn Sie bei der Bestellung gewählt haben. Änderungen des Zahlungswegs sind nach Absprache möglich. Die Erstattung der Zahlungen wird keinerlei Zusatzkosten für Sie generieren. Die versandte Ware ist kostenlos an uns zurückzuschicken.

Muster-Widerrufsformular

Um Ihr Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen, fügen Sie bitte die entsprechenden Daten im folgenden Formular ein und senden Sie uns dieses zu.

An Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*)

den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestelldatum:

Bezugsdatum:

Bestellte Ware / Dienstleitung:

hr Name:

Ihre Anschrift:

Ihre Unterschrift:

Datum:

(*) Unzutreffendes bitte streichen.

6. Ausnahmen Das Widerrufsrecht kann nicht für verderbliche Artikel in Anspruch genommen werden. Die Stornierungen von Buchungen der Konferenzund Besprechungsräume oder Coworking Schreibtische unterliegen gesonderten Bedingungen (s. Besondere Bestimmungen für die Vermietung von Besprechungsräumen). Widerrufsrecht erlischt mit der ersten Nutzung einer erworbenen Dienstleistung oder eines Produktes (z.B. Guthaben eines Monats- oder Zehnertickets).

§7 Tarife, Zahlungsmodalitäten und Stornierung

1. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Optionen bestehen unter Vorbehalt freier Arbeitsplätze.

2. Die aktuellen Preise können der Woidhub-Webseite entnommen werden.

3. Der Nutzer begleicht die Nutzungsgebühr per Rechnung, diese wird nach Vertragsschluss via E-Mail an den Nutzer verschickt. Alternativ kann die Bezahlung über den Dienstleister Stripe während des Onlinebuchungsvorgangs erfolgen. Der Nutzer kann dem Möglichkeitsraum auch ein SEPA-Basis-Mandat erteilen, das für sämtliche genutzte Angebote gilt. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Möglichkeitsraum infolge nicht bezahlter Forderungen des Nutzers entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers.

4. Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss vorschüssig fällig. Kommt der Nutzer in Zahlungsverzug, hat er dem Möglichkeitsraum Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

5. Im Falle der Stornierung der Buchung der Coworking Schreibtische fallen folgende Stornierungskosten an (dies gilt für Tagestickets und Guthaben aus Zehnertickets):

  • bis 2 Tage vorher 0%
  • bis 1 Tag vorher 50%
  • weniger als 1 Tag 100% des angesetzten Preises

jeweils bis 12 Uhr mittags-

6. Monatstickets und Zehnertickets fallen unter das generelle Widerrufsrecht (s. Widerrufsbelehrung / – recht). Ab der ersten Nutzung der Guthabentickets erlischt das Widerrufsrecht.

7. Das unbefristete Ticket kann durch eingeschriebenen Brief von jeder der Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.

8. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz schuldhaft nicht fristgerecht heraus, haftet er gegenüber dem Möglichkeitsraum für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

§8 Haftung

1. Der Nutzer kann die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss besichtigen. Der Nutzer hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Eine Haftung wegen anfänglicher Sachmängel ist demnach ausgeschlossen. Der Nutzer hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses ordnungsgemäß zurückzugeben. Er haftet für jede Beschädigung die durch unsachgemäße Behandlung entstanden ist.

2. Schadensersatzansprüche der Vertragspartner gegeneinander sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen und soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne von § 307 II BGB oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Das Gleiche gilt für die Haftung des Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

3. Der Nutzer stellt den Möglichkeitsraum von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen möglichen urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenschutzrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße vollumfänglich frei. Der Nutzer ersetzt dem Möglichkeitsraum die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Möglichkeitsraum von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

4. Von Seiten des Möglichkeitsraum werden keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für mitgebrachte persönliche Sachen übernommen, die nicht in den Schließfächern aufbewahrt werden. Dem Nutzer ist bewusst, dass auch andere Nutzer während den Öffnungszeiten Zugang zu den Räumlichkeiten haben. Für den Verlust von persönlichen Gegenständen haftet der Möglichkeitsraum nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. 

Besondere Bestimmungen für die Bereitstellung von Coworking Schreibtischen

§9 Vertragsdurchführung

1. Der Abschluss eines Vertrages eines Coworking Schreibtisches berechtigt den Nutzer zur Nutzung eines Arbeitsplatzes im Coworking-Bereich des Möglichkeitsraums im Erdgeschoss sowie der Gemeinschaftsflächen im 1. OG: Küche, Lounge, Toiletten, sowie die Toiletten im Erdgeschoss.

2. Ein Arbeitsplatz besteht aus Stuhl, Schreibtisch sowie Zugriff auf das allgemeine W-LAN. Die Allgemeinflächen dienen nicht als Lagerfläche (z.B. für Pakete).

3. Die Auswahl des dem Nutzer zur Verfügung zu stehenden Arbeitsplatzes trifft der Nutzer bei der Onlinebuchung. Der Nutzer wählt seinen Arbeitsplatz oder reserviert einen Besprechungsraum je nach Verfügbarkeit. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung und Beibehaltung eines bestimmten Arbeitsplatzes. Der Möglichkeitsraum wird hierbei auf berechtigte Interessen des Nutzers Rücksicht nehmen und nur in Ausnahmefällen einen Ausweichplatz anbieten.

4. Die Untervermietung an Dritte oder auch nur eine Überlassung des Coworking-Platzes oder der damit verbundenen Leistungen an Dritte ist ausgeschlossen.

5. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede schuldhafte Beschädigung wird dem Nutzer berechnet.

Besondere Bestimmungen für die Vermietung von Briefkästen

§10 Vertragsdurchführung

1. Der Möglichkeitsraum bringt ein Briefkastenschild für den Mieter am zentralen Briefkasten des Woidhubs mit dem Geschäftsnamen des Mieters an.

2. Der Nutzer ist berechtigt, Unterer Sand 9, 94209 Regen als seine Postadresse zu führen und den Briefkasten entsprechend zu nutzen.

3. Es wird empfohlen, dass der Nutzer seine Adresse folgendermaßen angibt:

Unternehmensname
c/o Woidhub
Unterer Sand 9
94209 Regen

4. Es werden nur Briefe angenommen. Die Annahme von Paketen und Speditionslieferungen sind kein Vertragsbestandteil.

§11 Nachsendeoption

1. Der Nutzer kann eine kostenpflichtige Nachsendeoption in Anspruch nehmen. Der Möglichkeitsraum wird dann die Postsendungen des Nutzers an den vom Nutzer anzugebenden Ort versenden. Die Versendung erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Nutzers durch ein Postbeförderungsunternehmen nach Wahl des Möglichkeitsraum.

2. Die Versendung erfolgt einmal wöchentlich per Standardsendung. Azyklische Versendungswünsche und andere Versendungsoptionen (z.B. Einschreiben) sind vom Nutzer separat in Auftrag zu geben und werden separat abgerechnet.

§12 Pflichten bei Vertragsende

1. Rechtzeitig vor Vertragsende hat der Nutzer seine Postadresse zu ändern und Postunternehmen entsprechend zu informieren beziehungsweise Nachsendeanträge dort zu hinterlegen.

2. Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses eingehende Post wird vom Möglichkeitsraum nicht nachgesandt. Sie wird nach Ende des Vertragsverhältnisses für weitere 30 Tage für den Nutzer durch den Möglichkeitsraum aufbewahrt. Während dieser Zeit kann der Nutzer die Post selbst abholen oder den Möglichkeitsraum kostenpflichtig mit der Weiterleitung beauftragen. Erfolgt innerhalb der 30 Tage durch den Nutzer keine Entscheidung, wie mit den verbleibenden Postsendungen zu verfahren ist, ist der Möglichkeitsraum berechtigt, die Postsendungen zu vernichten, wenn er den Nutzer mindestens 8 Tage vor Ablauf der 30-Tages-Frist in Textform (z.B. per E-Mail) zur Abholung aufgefordert und ihm die Vernichtung der Postsendungen angekündigt hat.

Besondere Bestimmungen für die Vermietung von Besprechungsräumen

§13 Vertragsdurchführung

1. Der Abschluss einer Raumbuchung berechtigt den Nutzer zur Nutzung des Besprechungsraums im Möglichkeitsraum.

2. Die Buchung des Besprechungsraumes beinhaltet das eingebaute und zur Verfügung gestellte Inventar sowie Zugriff auf das allgemeine W-LAN. Die Allgemeinflächen dienen nicht als Lagerfläche (z.B. für Pakete).

3. Der Besprechungsraum bietet Platz für 8 Personen. Er ist mit Monitor (42 Zoll) und einem Whiteboard ausgestattet.

4. Der Möglichkeitsraum übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich die Räumlichkeiten zur Durchführung der konkret geplanten Veranstaltung eignen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf mögliche ordnungsrechtliche oder sonstige Beschränkungen, die der Planung des Mieters entgegenstehen könnten.

5. Die Untervermietung an Dritte oder auch nur eine Überlassung des Konferenz- oder Besprechungsraumes oder der damit verbundenen Leistungen an Dritte ist ausgeschlossen.

6. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede schuldhafte Beschädigung wird dem Nutzer berechnet.